ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Allgemeines, Vertragsabschluss
- Unsere nachstehenden AGB’s werden Vertragsbestandteil. Abweichende, entgegenstehende Regelungen des Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu.
- Unsere Angebote sind bis zur Annahme freibleibend.Technische Änderungen sowie Änderungen in Form/Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich den Auftrag zu erteilen.
- Wir sind berechtigt, die Bestellung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Der Auftraggeber erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung mit der exakten Beschreibung des Vertragsinhaltes.
§ 2 Preise, Zahlungen
- Die Preisvereinbarung erfolgt gemäß Angebot, Bestellung und Annahme der Bestellung.
- Die Preise verstehen sich ohne Verpackungskosten sowie Transportkosten, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
- Wir sind berechtigt, Teil- bzw. Abschlagszahlungen zu verlangen, sofern die erbrachte Leistung einen in sich abgeschlossenen Teil des Werkes darstellt. Dies gilt insbesondere für Materialien, die eigens angefertigt oder angeliefert sind.
§ 3 Gefahrübergang
- Ist der Auftraggeber Unternehmer, so erfolgt der Gefahrübergang mit der Übergabe der Ware beim Spediteur.
- Ein Versand erfolgt mit gesondertem Auftrag auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.
§ 4 Gewährleistung, Haftung
- Wir behalten uns vor, bei Mängel unserer Produkte nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen.
- Ist der Auftraggeber Verbraucher, steht diesem das Recht zu, sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Im übrigen gelten zu gesetzlichen Vorschriften.
- Ist der Auftraggeber Unternehmer, so hat er Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Für das Vorhandensein des Mangels trifft den Unternehmer die Beweislast.
- Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber innerhalb einer Frist von zwei Monaten anzuzeigen. Dies gilt nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
- Ein Schadenersatz bei Vorhandensein von Mängeln ist ausgeschlossen.
- Wir übernehmen keine Gewähr für Materialien, die vom Auftraggeber uns zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt werden. Dem Auftraggeber obliegt insoweit auch die Prüfpflicht für die Geeignetheit der Materialien.
- Ausgeschlossen von der Haftungsbeschränkung sind eventuelle Ansprüche aus Produkthaftung sowie Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- Die Verjährungsfrist für Rechte des Auftraggebers, sofern er Verbraucher ist, beträgt ein Jahr ab Lieferung bzw. Übergabe der Ware.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
- Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bei uns. Bei
- Unternehmern gilt dies auch für sonstige offenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
- Es gilt darüber hinaus, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Der
- Auftraggeber tritt uns seine Forderung soweit sie dem Dritten gegenüber erwachsen sind, ab.
- Der Auftraggeber ist berechtigt die Forderung geltend zu machen. Er verpflichtet sich, uns umfassend zu informieren, insbesondere alle notwendigen Unterlagen und Verträge auszuhändigen.
- Wir behalten uns für den Fall des Verstoßes gegen Zahlungsverpflichtungen vor, die Forderung selbst einzuziehen.
§ 6 Rücktritt
- Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Auftraggeber trotz Fristsetzung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen ist.
- Für den Fall des Rücktritts sind wir berechtigt als Schadenersatz eine Pauschale in Höhe von 15 % des Kauf- bzw. Werkvertragspreises geltend zu machen.
- Ist der Auftraggeber Verbraucher, ist ihm gestattet, nachzuweisen, daß kein Schaden oder ein Schaden entstanden ist, der wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
§ 7 Gerichtsstand, Allgemeine Regelungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, so wird als Gerichtsstand Ansbach vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der üblichen Bestimmungen nicht berührt.
- Eine unwirksame Regelung soll ersetzt werden durch eine neue Regelung, die der Unwirksamen nahekommt.