ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Allgemeines, Vertragsabschluss

  1. Unsere nachstehenden AGB’s werden Vertragsbestandteil. Abweichende, entgegenstehende Regelungen des Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu.
  2. Unsere Angebote sind bis zur Annahme freibleibend.Technische Änderungen sowie Änderungen in Form/Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  3. Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich den Auftrag zu erteilen.
  4. Wir sind berechtigt, die Bestellung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Der Auftraggeber erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung mit der exakten Beschreibung des Vertragsinhaltes.

§ 2 Preise, Zahlungen

  1. Die Preisvereinbarung erfolgt gemäß Angebot, Bestellung und Annahme der Bestellung.
  2. Die Preise verstehen sich ohne Verpackungskosten sowie Transportkosten, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
  3. Wir sind berechtigt, Teil- bzw. Abschlagszahlungen zu verlangen, sofern die erbrachte Leistung einen in sich abgeschlossenen Teil des Werkes darstellt. Dies gilt insbesondere für Materialien, die eigens angefertigt oder angeliefert sind.

§ 3 Gefahrübergang

  1. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so erfolgt der Gefahrübergang mit der Übergabe der Ware beim Spediteur.
  2. Ein Versand erfolgt mit gesondertem Auftrag auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.

§ 4 Gewährleistung, Haftung

  1. Wir behalten uns vor, bei Mängel unserer Produkte nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen.
  2. Ist der Auftraggeber Verbraucher, steht diesem das Recht zu, sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Im übrigen gelten zu gesetzlichen Vorschriften.
  3. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so hat er Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Für das Vorhandensein des Mangels trifft den Unternehmer die Beweislast.
  4. Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber innerhalb einer Frist von zwei Monaten anzuzeigen. Dies gilt nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
  5. Ein Schadenersatz bei Vorhandensein von Mängeln ist ausgeschlossen.
  6. Wir übernehmen keine Gewähr für Materialien, die vom Auftraggeber uns zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt werden. Dem Auftraggeber obliegt insoweit auch die Prüfpflicht für die Geeignetheit der Materialien.
  7. Ausgeschlossen von der Haftungsbeschränkung sind eventuelle Ansprüche aus Produkthaftung sowie Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  8. Die Verjährungsfrist für Rechte des Auftraggebers, sofern er Verbraucher ist, beträgt ein Jahr ab Lieferung bzw. Übergabe der Ware.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bei uns. Bei
  2. Unternehmern gilt dies auch für sonstige offenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
  3. Es gilt darüber hinaus, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Der
  4. Auftraggeber tritt uns seine Forderung soweit sie dem Dritten gegenüber erwachsen sind, ab.
  5. Der Auftraggeber ist berechtigt die Forderung geltend zu machen. Er verpflichtet sich, uns umfassend zu informieren, insbesondere alle notwendigen Unterlagen und Verträge auszuhändigen.
  6. Wir behalten uns für den Fall des Verstoßes gegen Zahlungsverpflichtungen vor, die Forderung selbst einzuziehen.

§ 6 Rücktritt

  1. Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Auftraggeber trotz Fristsetzung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen ist.
  2. Für den Fall des Rücktritts sind wir berechtigt als Schadenersatz eine Pauschale in Höhe von 15 % des Kauf- bzw. Werkvertragspreises geltend zu machen.
  3. Ist der Auftraggeber Verbraucher, ist ihm gestattet, nachzuweisen, daß kein Schaden oder ein Schaden entstanden ist, der wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

§ 7 Gerichtsstand, Allgemeine Regelungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, so wird als Gerichtsstand Ansbach vereinbart.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der üblichen Bestimmungen nicht berührt.
  4. Eine unwirksame Regelung soll ersetzt werden durch eine neue Regelung, die der Unwirksamen nahekommt.